Die
Grenze als Dienstwagenfalle
Tausende pendeln regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
über eine EU-Binnengrenze. Auch wenn dabei kein Schlagbaum
mehr passiert werden muss, so mangelt es nicht an bürokratischen
Barrieren. Beispielsweise ist es nicht ohne weiteres möglich,
die Strecke vom Wohnort in den Niederlanden zum Arbeitsplatz nach
Deutschland mit einem in Deutschland zugelassenen Firmenwagen
zurückzulegen. Denn generell gilt, dass jeder PKW-Fahrer
mit Wohnort in den Niederlanden seinen Wagen dort anmelden und
versteuern muss.
Personenautos werden in den Niederlanden zusätzlich zu Mehrwert-
und Kraftfahrzeugsteuer mit einer besonderen Steuer belastet,
der sogenannten "Belasting op personenauto's en motorrijwielen"
(BPM). Sie wird inoffiziell oft als "Luxussteuer" bezeichnet.
Wer mit deutschem Kennzeichen in den Niederlanden unterwegs ist,
hat sie nicht entrichtet, was - bei niederländischem Wohnort
- als Steuerhinterziehung gewertet wird.
Es gibt zwei Ausnahmeregelungen, die es in den Niederlanden ansässigen
Personen erlauben, einen PKW mit ausländischem Kennzeichen
zu fahren:
Zum einen können Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens
mit Wohnsitz in den Niederlanden eine Freistellung von der BPM
beantragen und dadurch den Wagen uneingeschränkt, gegebenenfalls
auch für private Zwecke, nutzen. Folgende Bedingungen müssen
dabei hauptsächlich erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss geschäftlich zumeist im Ausland und
nicht in den Niederlanden genutzt werden.
- Der Arbeitgeber muss im Arbeitsvertrag eine private Nutzung
des PKWs durch den Arbeitnehmer explizit genehmigen. Neben dem
Arbeitnehmer dürfen dann auch Familienangehörige den
PKW nutzen, sofern dies im Arbeitsvertrag ebenfalls festgelegt
ist.
Zum anderen können Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden,
die im Ausland selbständig sind (z.B. Ärzte und Therapeuten),
Einzelunternehmer oder Anteilsinhaber einer Firma eine sogenannte
"beschränkte Freistellung" beantragen. Diese ermöglicht
ihnen die Nutzung des Firmenwagens ausschließlich für
Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Eine private Nutzung des
Fahrzeuges ist ausgeschlossen.
Weitere Hinweise zur Freistellung von der BPM enthalten die Internetseiten:
>http://www.douane.nl/variabel/bpm/bpm-23.html